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Bei der Ranganmerkung zur Einräumung von Wohnungseigentum muss eine bestehende Einlage und genau eine berechtigte Person ausgewählt werden.
Wie in allen Ranganmerkungen muss auch hier der Beschlussempfänger gewählt werden. STandardmäßig ist das der Antragsvertreter, es kann aber auch eine andere Person ausgewählt werden.
Zusätzlich kann auch ein Eintragungszusatz angegeben werden.
Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den -Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :