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Bei der Begründung von Wohnungseigentum muss eine neue oder bestehende Einlage ausgewählt werden. Zusätzlich kann über zwei Kontrollkästchen darunter ausgewählt werden, ob es sich um vorläufiges Wohnungseigentum handelt beziehungsweise nur Teile der Liegenschaft betroffen sind.
Auf der rechten Seite kann über den -Button eine neue Begründungszeile angelegt werden. Dann muss eine berechtigte Person aus dem Antrag gewählt werden. Die Objektbezeichnung des Wohnungseigentumsobjekts muss ebenfalls ausgefüllt werden. Der Mindestanteil (Zähler und Nenner), ob eine Verbindung der Anteile begehrt wird und ob das Wohnungseigentum im Rang eingetragen werden sollen, können optional auch befüllt werden.
Mit dem -Button kann ein bestehender Eigentumsanteil zu dieser Begründungszeile gewählt werden. Mittels
-Button lässt sich der Anteil wieder entfernt. Über den
-Button können auch alle Eigentumsanteile der gewählten bestehenden Liegenschaft in die Liste übernommen werden, so muss nicht jede B-Laufnummer einzeln ausgewählt werden.
Wurden die entsprechenden Anteile ausgewählt kann das gleichzeitige Eintragen von Eigentumsrecht und optional eine Rang-Tagebuchzahl für die Einverleibung des Eigentumsrechts befüllt werden. Zusätzlich kann ein Eintragungszusatz zu dieser Begründungszeile gemacht werden.
Eine angelegte Begründungszeile kann über den -Button bearbeitet werden. Zeilen können ebenfalls kopiert(
-Button) und gelöscht werden(
-Button).
Jede Begründungszeile kann ebenfalls Gebühreninformationen und Urkunden enthalten. Diese sind in den jeweiligen Tabs der Zeile enthalten.
Auf der linke Seiten des Tab Gebühreninformation kann die Art der Gebührenentrichtung im Feld Gebühreninformation festgesetzt werden. Bei Selbstberechnung oder Gebührenvorschreibung müssen keine weiteren Daten erfasst werden. Bei der Auswahl Gebührenbefreiung muss ein Gebührenbefreiungstext angegeben werden.
Gebühreninformation
Wird Gebühreneinzug gewählt, so muss eine Person aus dem Antrag ausgewählt werden. Dann kann dieser Person ein Konto mit IBAN und optional BIC hinzugefügt werden. Zusätzlich kann ein maximaler Einzugsbetrag im Feld Maximalbetrag festgesetzt werden.
Bei allen Gebührenentrichtungsarten ist es optional auch möglich einen Gebührenfreitext zu befüllen.
Bemessungsgrundlage
In einem Begehren können Angaben zur Bemessungsgrundlage gemacht werden. Wird unter Bemessungsgrundlage "Grundlagendaten" ausgewählt dann kann ein Betrag, eine Referenznummer und eine Erfassungsnummer erfasst werden.
Wurde die komplette Bemessungsgrundlage bereits in einem anderen Eintragungsbegehren erfasst, kann auf dieses Begehren Referenziert werden, in dem man unter Bemessungsgrundlage "Referenz auf Begehren" auswählt.Dann kann ein Begehren auf das referenziert werden soll ausgewählt werden. Hier kann dann im Fall eines Containers auch der Antrag gewechselt werden, wenn das zu referenzierende Begehren in einem anderen Antrag des Containers liegt..
Der Bemessungsgrundlage können eine oder mehrere (bis zu 20) Vorgangsnummern des Finanzamts über den -Button hinzugefügt werden, wenn als Gebührenentrichtungsart Selbstberechnung ausgewählt wurde. Bestehende Einträge können mittels
-Button wieder entfernt werden. Bestehende Einträge können hier direkt bearbeitet und editiert werden. Die Vorgangsnummer besteht aus Finanzamtsnummer (FA Nr), Laufnummer (LNr), Jahr, Veräußerer Nr und fortlaufender Nr Veräußerer. es müssen alle Felder befüllt werden, damit die Vorgangsnummer als korrekt erfasst gilt.
Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den -Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :