Ersichtlichmachung

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Ersichtlichmachung

 

In der Ersichtlichmachung im Wohnungseigentum kann genau eine berechtigte Person ausgewählt werden. Diese ist je nach Gegenstand ein Pflichtfeld oder optional. Zusätzlich muss eine bestehende oder neue Einlage angegeben werden auf die sich das Ersichtlichmachungsbegehren bezieht.

 

WOErsichtlichmachung1

 

Im Begehren kann aus sieben Gegenständen gewählt werden:

 

WEErsichtlichmachungsgegenstand

WEErsichtlichmachungsgegenstand2

 

Bei den Gegenständen Verwalter und Eigentümervertreter wird die berechtigte Person ebenfalls ein Pflichtfeld. Man kann zusätzlich noch eine Gesetzesgrundlage und einen Eintragungszusatz erfassen. Beide Felder sind hier optional und müssen nicht ausgefüllt werden.

 

WOErsichtlichmachung2

 

Tab Urkunden

Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den deletesmall-Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.

 

GBUrkundenBegehren

 

Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :

 

GBAlleUrkunden