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In der Ersichtlichmachung im Wohnungseigentum kann genau eine berechtigte Person ausgewählt werden. Diese ist je nach Gegenstand ein Pflichtfeld oder optional. Zusätzlich muss eine bestehende oder neue Einlage angegeben werden auf die sich das Ersichtlichmachungsbegehren bezieht.
Im Begehren kann aus sieben Gegenständen gewählt werden:
Bei den Gegenständen Verwalter und Eigentümervertreter wird die berechtigte Person ebenfalls ein Pflichtfeld. Man kann zusätzlich noch eine Gesetzesgrundlage und einen Eintragungszusatz erfassen. Beide Felder sind hier optional und müssen nicht ausgefüllt werden.
Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den -Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :