Eintragung

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Eintragung

Im Begehren "Eigentumsrecht - Eintragung" ist an erster Stelle, auf der linken Seite, der Hinterlegungsort (Grundbuch / UH-Register) aus einem Dropdown auszuwählen. Je nach Auswahl kann hier ein Bezug auf eine neue oder bestehende Einlage hergestellt werden.

Darunter kann im Feld "Eintragungszusatz" ein freier Text erfasst werden, der mit dem Antrag an das jeweilige Gericht übermittelt wird.

 

Eigentumsrecht_Eintragung

 

 

Bei einer "Neuen Einlage" ist zuerst das Begehren "Sonstiges-Einlage anlegen" zu erstellen, um anschließend die entsprechende Auswahl treffen zu können. Dies gilt sowohl für das Grundbuch als auch für das UH-Register. Im Falle des UH-Registers muss vorab das Begehren "Sonstiges-Einlage anlegen UH" erstellt werden, um weiter fortzufahren.

 

GB_Erstantrag_Sonstiges

 

 

Rechterhand besteht die Möglichkeit, mittels des Plus-Symbols, wie nachstehende dargestellt, eine Eintragungszeile anzulegen.

Pro Rechtsgeschäft ist eine Eintragungszeile zu erfassen. Zu beachten ist hierbei, dass pro Antrag nur ein Begehren des Typs "Eigentumsrecht - Eintragung" zulässig ist.

 

 

Eintragungszeile1

 

Nachdem die Einlagen und Eintragungszeilen angelegt wurden, sind in den Registerkarten "Personen", "Urkunden" und "Auszüge" noch die entsprechenden, zugehörigen, Informationen auszuwählen, um Ihren Grundbuchsantrag wie folgt zu vervollständigen:

 

 

GB_Erstantrag5