Singularpfandrecht - nachträgliche Anmerkung

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Singularpfandrecht - nachträgliche Anmerkung

 

Um eine nachträgliche Anmerkung zur einem Singularpfandrecht zu begehren muss eine bestehende Liegenschaft und die C-Laufnummer des gewünschten Pfandrechtes ausgewählt werden. Darunter ist der Gegenstand der Anmerkung zu wählen.

 

PFAnmerkung1

 

Folgende Gegenstände können bei Pfandrechten nachträglich angemerkt werden:

 

PFAnmerkungGegenstand

 

Zusätzlich kann auch ein Eintragungszusatz angegeben werden.

 

Eintragungszusatz

 

Tab Urkunden

Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den deletesmall-Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.

 

GBUrkundenBegehren

 

Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :

 

GBAlleUrkunden