4.2.2. Mit dem Akt arbeiten – Vertragsobjekte

<< Klicke um Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>

Navigation:  4. Aktenverwaltung > 4.2. Mit dem Akt arbeiten >

4.2.2. Mit dem Akt arbeiten – Vertragsobjekte

 

Wählen Sie im Akt den Reiter Vertragsobjekte, wenn Sie dem aufgerufenen Akt einen Grundbuchauszug oder einen Auszug aus dem UH-Register hinzufügen möchten.

 

04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img35

Abbildung 4-9: Aktenverwaltung – mit Akt arbeiten - Vertragsobjekte

 

Um eine Liegenschaft als Vertragsobjekt dem Akt zuzuordnen, muss diese bereits davor über einen Grundbuchauszug abgefragt worden sein (siehe dazu das Handbuch-Kapitel Grundbuch-Auszug - Abfrage).

 

Wenn 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img36 Abfragen aus diesem Akt angehakt ist, finden Sie alle Auszüge, die über diesen Akt abgefragt wurden, angezeigt. Wenn Sie 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img4 Abfragen aus diesem Akt enthaken, werden sämtliche Grundbuchauszüge und UH-Registerauszüge angezeigt.

 

Markieren Sie in der Auswahlliste jenen Auszug, den Sie dem Akt zuordnen möchten. Wählen Sie 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img29 . Der gewählte Auszug wird unter Zugewiesene Auszüge angezeigt. Mit 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img39 können Sie vor dem Zuordnen eine Vorschau des Auszugs aufrufen bzw. den Auszug downloaden, um diesen einzusehen. Wenn Sie die Zuweisung wieder aufheben möchten, wählen Sie 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img32.

 

Mit 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img33 haben Sie die Möglichkeit, den Reiter Vertragsobjekte mit den zugewiesenen Auszügen zu schließen oder neu zu laden. Das Speichern erfolgt beim Wechsel in den nächsten Reiter oder in den Ordner Aktenverwaltung > Akt anzeigen automatisch. Mit 04_TEST Neueinfügung Menüpunkt Aktenverwaltung_ausgegraut_img12 können Sie die Bearbeitung beenden und kehren in den Ordner Aktenverwaltung > Akt anzeigen zurück.